Unregelmäßigkeiten bei Reanimation: Arzt vor Gericht

9. Mai 2018

Das Ärztegesetz gibt vor, dass Ärzte die Erste Hilfe im Falle drohender Lebensgefahr nicht verweigern dürfen. Und diese Erste Hilfe ist qualifiziert anhand des Maßstabes eines Arztes zu leisten. Es gilt ein entsprechender Sachverständigenmaßstab. Bis zum Eintreffen eines Notarztes sind demnach qualifizierte Rettungsmaßnahmen einzuleiten.

Im konkreten Fall stand der Vorwurf im Raum, dass der Arzt keine Reanimation nach den Regeln der Kunst durchführte. Schlussendlich sprach das Gericht den Arzt vom Strafvorwurf frei. Der Richter stellte dennoch fest: „Ein Arzt sollte eine ordnungsgemäße Reanimation durchführen können“.

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Quelle:
ORF (Link)