Info und Anmeldung zum 14. Symposium

Wann & Wo:
Freitag, 13. November 2026
Beginn: 13:00 Uhr, Einlass ab 12.30 Uhr
Universitätsklinikum St. Pölten (Dunant-Saal C1 / Haus G) bzw. online via Zoom. 
Tagungsort: Dunant-Platz 1, 3100 St. Pölten (Link)

Generalthema: 
Ethisches Handeln – End of Life – Gerichtsfälle

Moderation:
Stefan Koppensteiner, Melanie Strambach-Weissgärber und Klaus Hellwagner 

Zugangscode für Online-Teilnahme:
Wird den Teilnehmern per E-Mai zugesandt!

 

Block 1: Ethisches Handeln im Rettungsdienst und der Notfallmedizin (13:00-14:30 Uhr)

  • Ist ethisch verantwortungsbewusstes Handeln unter Zeitdruck möglich?
    Julia Fischer (Ethikerin, Notfallsanitäterin, Institut für Ethik und Recht in der Medizin, Universität Wien) 
  • Ethische Entscheidungsfindung im Rettungsdienst: die DIVI- und DGINA-Empfehlung
    Steffen Grautoff (Notfall-/Intensivmediziner, Ethiker, Klinikum Herford-Bünde / DIVI)
  • Ist ethisches Handeln im Notfall erlernbar? Möglichkeiten und Grenzen der Aus- und Fortbildung
    Michael Halmich (Jurist & Ethikberater, ÖGERN)

 

Block 2: Notfallversorgung am Lebensende (15:00-16:30 Uhr)

  • Palliative Vorausplanung und Anordnungen für den Notfall: Welche Bedeutung hat dies im präklinischen Einsatz?
    Helga Dier (Intensivmedizinerin, Medizinethikerin, UK St. Pölten, ARGE Ethik der ÖGARI)
  • Akute Veränderung oder Notfall? Vorausschauende Planung und Handlungssicherheit am Lebensende
    Petra Kozisnik (Gesundheits- und Krankenpflegerin mit Fachexpertise in Palliation, Geschäftsführerin Hospiz NÖ)
  • Todesfeststellung durch Rettungsdienst- und Pflegepersonal. Möglichkeiten und Grenzen des Rechts
    Christoph Holzhacker (Notfallsanitäter, Sozial- und Gesundheitswissenschafter im Land NÖ) 

 

Block 3: Aktuelle Judikatur im Rettungsdienst (17:00-18:30 Uhr)

  • Fall 1: Revers, Aufklärung und Befugnisse der Sanitäter

    Barbara Stibernitz (Juristin im Schwerpunkt Medizinrecht, Sanitäterin, fhg Tirol)

  • Fall 2: Verschwiegenheit, Ausnahmen und Unterstützung der Polizeiarbeit durch Sanitäter?
    Norbert Schmickl (Notfallsanitäter, Chefjurist Rotes Kreuz NÖ)
  • Fall 3: Psychiatrische Unterbringung auch ohne „akute Gefährdung“?
    Birgit Gasselseder (Fachärztin für Psychiatrie, Notärztin, UbG-Sachverständige)

 

In den Blöcken gibt es im Anschluss an die Kurzreferate eine gemeinsame Diskussion von ca. 30 Minuten.

Flyer

 

Anrechenbarkeit als Fortbildung:
Ärzte: 6 DFP (Sonstige Fortbildung beantragt)
Sanitäter: Anrechnung nach § 50 SanG möglich. Ausmaß je Organisation unterschiedlich.
Pflegepersonen: Anrechnung nach § 63 bzw. § 104c GuKG möglich. Ausmaß je Organisation unterschiedlich.
Konkrete Fragen an vorstand@oegern.at

Kosten für die Präsenz-Teilnahme:
€ 90 für ÖGERN-Mitglieder (Mitglied werden)
€ 135 für Nichtmitglieder
€ 60 für Auszubildende / Studierende
Im jeweiligen Preis ist die nachträgliche Zusendung des Tagungsbandes bereits inkludiert!

Kosten für die Online-Teilnahme:
€ 65 für ÖGERN-Mitglieder (Mitglied werden)
€ 85 für Nichtmitglieder
€ 50 für Auszubildende / Studierende
Im jeweiligen Preis ist die nachträgliche Zusendung des Tagungsbandes bereits inkludiert!

Bankverbindung:
Wird per E-Mail bekannt gegeben.

 

    Verbindliche Anmeldung zum 14. Symposium

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