Weiterer Ausbau grenzüberschreitender Rettung forciert
Die grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Rettungswesen ist von zentraler Bedeutung für die Sicherheit der Bevölkerung in den Grenzregionen. Da oft Minuten über Leben und Tod entscheiden würden, ist es notwendig, dass das jeweils am schnellsten verfügbare Rettungsmittel zum Einsatz kommt. Bereits bestehende Staatsverträge mit der Tschechischen Republik (2016), der Slowakei (2025) und Ungarn (2025) hätten gezeigt, dass durch klare rechtliche Regelungen, abgestimmte Leitstellenprozesse und bilaterale Kooperationsvereinbarungen ein praktikables und rechtssicheres System geschaffen werden kann. Diese Verträge ermöglichen den Patientinnen und Patienten die bestmögliche Versorgung und gewähren den Einsatzkräften umfassenden Rechtsschutz.
Vertreter aller fünf im Bundesrat vertretenen Parteien haben in einem gemeinsamen Entschließungsantrag (434/A(E)-BR/2025) die Bundesregierung ersucht, mit allen noch verbleibenden Anrainerstaaten Verhandlungen mit dem Ziel aufzunehmen, bilaterale Staatsverträge über den grenzüberschreitenden Rettungsdienst nach dem Vorbild der bereits bestehenden Abkommen abzuschließen.
Quelle:
Öst. Parlament (Link)