ÖGERN bezieht Stellung zur PatVG-Novelle

29. September 2018

Die vorliegende Novelle zum Patientenverfügungs-Gesetz beinhaltet einerseits Verbesserungen in den Rahmenbedingungen zur Errichtung einer Patientenverfügung, andererseits Bestimmungen hinsichtlich der zentralen Abfragemöglichkeit.

Nun hat die ÖGERN Stellung bezogen. Dabei wurde der § 12 PatVG (Notfallsbestimmung) genauer unter die Lupe genommen.

Stellungnahme der ÖGERN

Alle weiteren Stellungnahmen können hier abgerufen werden: Link

Quelle:
Öst. Parlament (Link)