Keine Haftung für Verletzung bei praktischer Übung im Notärzteseminar

15. Dezember 2020

Eine zivilrechtliche Haftung ist dann möglich, wenn jemand einen anderen rechtswidrig und schuldhaft einen Schaden zufügt. Der Oberste Gerichtshof (OGH) hatte sich kürzlich in einer Entscheidung mit einer Verletzung zu beschäftigen, die im Rahmen einer Übung bei einem Notarztseminar passiert ist. Sein Statement: Das Verletzen von Rippen beim Ausüben des Heimlich-Handgriffs auch beim bloß praktischen Üben stellt ein geradezu typisches Risiko dar [hier: von Ärzten im Rahmen des Notärzteausbildungsseminars]. Führt ein Arzt die Übung technisch korrekt durch, kann diesem selbst bei Anwendung des erhöhten Sorgfaltsmaßstabs des § 1299 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch nicht vorgeworfen werden, den Heimlich-Handgriff unter Außerachtlassung der zu erwartenden Sorgfalt eines Arztes durchgeführt zu haben.

Eine Haftung wurde verneint.

Entscheidung OGH 25.6.2020, 9 Ob 20/20m

Quelle:
Rechtsinformationssystem des Bundes (Link)
Oberster Gerichtshof (Link)