Gesundheitsausschuss im Parlament: Reform der Sanitäterausbildung
Dem Gesundheitsausschuss wurden zahlreiche neue Anträge zugewiesen, die sich inhaltlich unter anderem mit der Verbesserung der psychischen Gesundheitsversorgung von Kindern und Jugendlichen, der Reform der Sanitäterausbildung, der Durchführung von Impfungen in Apotheken, der Möglichkeit der Wirkstoffverschreibung, der gesundheitlichen Versorgung von Menschen mit Behinderungen sowie mit Tierschutzanliegen befassen.
Es stehe für die antragseinbringenden Parlamentarier außer Zweifel, dass es dringend eine Reform der Sanitäterausbildung in Österreich brauche, macht stellvertretend Ralph Schallmeiner (Grüne) in einer weiteren Initiative seiner Fraktion geltend (126/A(E)). Die im europäischen Vergleich zu kurze Ausbildungszeit sowie die mangelnde Durchlässigkeit würden derzeit den Beruf zu einer „Sackgasse“ machen. Zudem würde die Möglichkeit zur tertiären Weiterbildung fehlen, zeigt der Gesundheitssprecher der Grünen auf. Die Tatsache, dass seit 2012 rund 100.000 Sanitäter:innen ausgebildet wurden, davon aber nur ca. 45.000 Personen aktiv sind, weise auf die hohe Fluktuation in diesem Berufsfeld hin.
Es sei zu begrüßen, so Schallmeiner, dass die Professionalisierung des Rettungsdienstes im Regierungsprogramm als Zielsetzung verankert wurde. Es sollte daher auf den unter Gesundheitsminister Johannes Rauch durchgeführten Vorarbeiten, insbesondere der Evaluierung der Gesundheit Österreich GmbH (GÖG), aufgebaut werden. Wichtig seien zudem die Orientierung an internationalen Standards sowie die Einbindung aller relevanter Akteur:innen, wie unter anderem auch einer unabhängigen Interessenvertretung der Sanitäter:innen.
Entsprechende Reformvorschläge würden bereits am Tisch liegen und unter anderem eine stufenweise Qualifikation vorsehen. Das neue Ausbildungskonzept sollte laut Schallmeiner folgendermaßen ausschauen: Einstieg als Rettungssanitäter:in (15 ECTS), Weiterqualifizierung als Rettungssanitäter:in mit Notfallkompetenzen (45-60 ECTS), gefolgt von einer Ausbildung zum/zur diplomierten Notfallsanitäter:in mit 180 ECTS (Bachelor-Abschluss möglich). Der Zugang für Zivildiener und Freiwillige soll dabei ebenso erhalten bleiben. All diese Eckpunkte müssten nach Ansicht von Schallmeiner in einer Novelle enthalten sein, die spätestens bis Ende März 2026 dem Nationalrat vorgelegt werden soll.
=> Parlamentskorrespondenz vom 13.3.2025
Quelle:
Öst. Parlament (Link)