Gesundheitsausschuss: Grenzüberschreitender Rettungsdienst mit Ungarn und Slowakei

2. Juli 2025

Durch die zunehmende Mobilität der Bevölkerung vor allem im grenznahen Bereich erscheint der Bundesregierung eine möglichst enge Zusammenarbeit im medizinischen Rettungswesen erforderlich. Es soll insbesondere für Unfallopfer eine zeitnahe medizinische Hilfestellung sowie die Überstellung in die nächstgelegene stationäre medizinische Einrichtung – unabhängig von den Staatsgrenzen – sichergestellt werden. Aus diesem Grund hat Österreich Rahmenabkommen sowohl mit Ungarn (111 d.B.) als auch mit der Slowakei (110 d.B.) ausverhandelt, die nun den gesetzlichen Rahmen für den Abschluss regionaler Kooperationsabkommen schaffen sollen.

Im Konkreten soll es etwa zur Vereinfachung von Verwaltungsverfahren kommen. So wird unter anderem die an sich erforderliche Ausweispflicht temporär ausgesetzt und die Weiterverwendung der eigenen besonderen Lichtwarn- und akustischen Signale im jeweiligen anderen Land geregelt. Im Fall der Slowakei bezieht sich das Abkommen konkret auf die Selbstverwaltungsregionen Bratislava und Trnava bzw. auf die Bundesländer Niederösterreich, Burgenland und Wien. Es wird zudem festgelegt, dass die grenzüberschreitende Zusammenarbeit auf Grund eines Antrags der jeweils zuständigen Rettungsleitstelle erfolgen soll. 

Quelle:
Öst. Parlament, Parlamentskorrespondenz Nr. 639 vom 2. Juli 2025 (Link)