Covid-Tests und -Impfungen durch Sanitäter nun möglich

21. Dezember 2020

Seit 19. Dezember 2020 gilt die Befugnis für Sanitäter*innen in Bezug auf

  • die Covid-Tests inkl. Auswertung der Antigen-Tests sowie
  • die Covid-Impfungen.

Alle Details können hier im § 9 Sanitätergesetz nachgelesen werden. Diese Norm regelt den Tätigkeitsbereich der Rettungssanitäter*innen. Allen Notfallsanitäter*innen kommen auch die Befugnisse der Rettungssanitäter*innen zu, da es eine aufbauende modulare Ausbildung ist.

§ 9 SanG

Quelle:
Rechtsinformationssystem des Bundes (Link)
Öst. Parlament – Historie zur Änderung des SanG (Link)